ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Workshops, Veranstaltungen und individuelle Tages-Coachings
(Stand 2023)

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
    Die nachfolgenden AGB gelten für die von Stimmenwerk angebotenen Workshops, Coachings und Veranstaltungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/ der Workshop-/ Coachingteilnehmer*in und Stimmenwerk.
    Abweichende Regelungen werden ausschließlich dann wirksam, wenn sie von Stimmenwerk schriftlich bestätigt werden.
    Diese AGB werden durch Leistung einer Zahlung der fälligen Gebühr für einen Workshop oder Coaching akzeptiert.

Vertragspartner ist Stimmenwerk, Sabine Dittrich, Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim am Main. „Teilnehmer*in“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB, die ein Rechtsgeschäft abschließt.

  1. Ankündigungen und Preise
    Alle von Stimmenwerk veröffentlichten Ankündigungen und Angebote sind freibleibend. Die Workshop-Ankündigungen enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Workshopinhalte. Bei den tatsächlich durchgeführten Workshops und Coachings wird, im Rahmen der Möglichkeiten, auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer*innen eingegangen. Daher kann je nach Teilnehmer*inneninteresse von den Inhalten abgewichen werden.
    Anreise, Übernachtung, Parkgebühren sowie Speisen und Getränke sind nicht im Preis enthalten. Es sei denn, es finden sich in der Workshop-Beschreibung oder Anmeldebestätigung anderslautende Angaben.

  2. Verbindliche Anmeldung und Bezahlung
    Die Teilnahme an einem Workshop oder Coaching ist nur bei Verfügbarkeit von freien Plätzen möglich. Die Plätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht.
    Die Anmeldung zu einem Workshop erfolgt über den auf www.Stimmenwerk.de angegebene Anmeldeweg oder mündlich durch eine Platzbestätigung und der Übermittlung der Rechnungsdaten und ist verbindlich. Dies gilt ebenso für individuell vereinbarte Coachings und Workshops.
    Der/ die Teilnehmer*in erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Email hiermit einverstanden.
    Der Rechnungsbetrag ist im Voraus zu zahlen.
  3. Stornierung
    Ein Rücktritt seitens der/des Teilnehmer(s)*in ist – bei triftigem Grund (z.B. Krankheit) – bis 3 Wochen vor Workshop-/ Coachingtermin kostenfrei möglich, falls der dadurch freigewordene Platz anderweitig belegt werden kann. Sollte dies nicht gelingen, werden Stornierungskosten in Höhe von 50% des Brutto Workshop-Preises berechnet.

Bei unangemeldetem Nichterscheinen zum Workshop-Termin erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift von Beiträgen.
Alle Stornierungen müssen grundsätzlich, unabhängig oben genannter Fristen schriftlich per Mail erfolgen.
Bei schlechtem Wetter, hohem Verkehrsaufkommen oder Streik bzw. Unpünktlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel finden die Workshops/ Coachings trotzdem statt. Es gibt keine wetter- oder verkehrsbedingte Rückerstattungen von Beiträgen. („Höhere Gewalt“)

  1. Rücktrittsrecht bei Ausfall eines Workshops
    Stimmenwerk behält sich vor, Workshops/ Coachings kurzfristig auf Grund wichtiger, bzw. trifftiger Umstände abzusagen (z.B. Krankheit, zu hohe TN-Ausfälle, höhere Gewalt), wenn eine Durchführung des Workshops/ Coachings nicht mehr möglich oder sinnig im Sinne des jeweilig geplanten Inhaltes ist. Die Teilnehmer*innen werden hiervon unverzüglich telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits gezahlte Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
    Weiterreichende Forderungen oder Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausfalls eines Workshops seitens der Teilnehmer*innen gegen Stimmenwerk können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Das gilt auch für eventuell schon gebuchte Anreisen und Übernachtungen.

  2. Haftung
    Die Teilnahme an den Workshops, Coachings und Veranstaltungen von Stimmenwerk erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
    Stimmenwerk übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Vermögens-, Sach- oder Personenschäden.
    Teilnehmer*innen haften für ihre eigenen Handlungen. Das Vorhandensein entsprechender Versicherungen wird vorausgesetzt. Für Verlust oder Beschädigung von durch Workshopteilnehmer*innen eingebrachte Gegenstände übernimmt Stimmenwerk keine Haftung. Mitgeführtes Equipment oder sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Verantwortung der/des Workshopteilnehmer(s)*in am Veranstaltungsort.
    Bei Unfällen während der An- und Abreise und während der Veranstaltung haftet der/ die Teilnehmer*in selbst.
    Stimmenwerk haftet nicht für den Inhalt und die Angebote von Kooperationspartnern*innen und extern verlinkten Homepages. Für den Inhalt der extern verlinkten Homepages sind die jeweiligen Betreiber*innen selbst verantwortlich.

    7. Datenschutz
    Die Daten der/des Teilnehmer(s)*in werden zur Vertragsabwicklung und während der gesetzlich verbindlichen Aufbewahrungsfrist durch Stimmenwerk gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.